Sri Lanka

Über Sri Lanka

Sri Lanka liegt im wunderschönen Indischen Ozean und ist eine Insel nicht weit von Indien, die Ihnen eine Vielzahl von Erlebnissen bietet und Ihnen an jeder Ecke den Atem rauben wird. Sie bietet von türkisfarbenen Stränden, smaragdgrünen Regenwäldern, üppigen Teeplantagen, Wasserfällen, einer lebendigen Kultur, Luxushotels bis hin zu Wassersportarten und vielem mehr.

Sri Lanka hat alles, was Sie für einen unvergesslichen Urlaub auf einer tropischen Insel brauchen.

Ein Überblick

Amtssprache

Singhalesisch und Tamil

Hauptstadt

Colombo

Einwohnerzahl

ca. 20,4 Millionen 

Größe

430 km vom Norden bis in den Süden

225 km vom Osten in den Westen

1.340 km Küstenlinie

65.525 qkm -Entspricht ca. der größe von Bayern (70.550 qkm)

Religion

Buddhismus

Währung

Sri Lanka Rupie (LKR)

Wechselkurs (Stand 11.03.2025)

1 € = 320,54 LKR

100 LKR = 0,31 €

1 CHF = 335,53 LKR

100 LKR = 0,30 CHF

Visumgebühren

Online Visum: 50 Dollar (30 Tage) über  www.eta.gov.lk

„On Arrival“(am Flughafen): 60 Dollar (30 Tage)



Reiseinformationen

Wetter

Allgemeine Reiseinformationen 

Sri Lanka

Auszug von der Website des Auswärtigen Amtes. (Stand 11.03.2025)

Für aktuelle Informationen, klicken Sie bitte hier.

Reisedokumente

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das entweder vor der Einreise online über das Electronic Travel Authorization (ETA)-Portal der Einwanderungsbehörde oder bei Einreise ("on arrival") beantragt werden kann.

Touristenvisa werden entweder für eine Dauer von 30 Tagen und für zwei Einreisen oder für 180 Tage und eine Einreise ausgestellt. Verlängerungen von Touristenvisa sind möglich, aber äußerst zeitaufwändig. Eine frühzeitige Aufnahme mit der Einwanderungsbehörde "Department of Immigration and Emigration, 45 Ananda Kumaraswamy Mawatha, Colombo 8" per E-Mail adcvisa@immigration.gov.lk wird dringend empfohlen.

Visum vor der Einreise

Das erforderliche Visum sollte vor Einreise online im Sri Lanka Electronic Travel Authorization System (ETA) beantragt werden. Bei der Beantragung im Online-Verfahren achten Sie bitte unbedingt darauf,

dass Sie ausschließlich die offizielle Webseite ETA nutzen, um gegebenenfalls Vermittlungsgebühren zu vermeiden,

dass alle Angaben korrekt sind. Die sri-lankischen Behörden bestehen auch bei kleinen Fehlern (z. B. Zahlendreher oder versehentliche Eintragung des Buchstaben "O" anstatt der Zahl "0" in der Passnummer) auf der Ausstellung eines neuen Visums am Flughafen.

Bitte achten Sie zudem darauf, bei der Visumbeantragung unbedingt den richtigen Reisezweck anzugeben. Reisende, die ihr Visum für einen nicht genannten Reisezweck missbrauchen (z. B. geschäftliche Aktivitäten oder Teilnahme an Konferenzen mit einem Touristenvisum) riskieren verhaftet und deportiert zu werden.

Visum bei Einreise ("on arrival")

Das Visum kann auch am Flughafen als Visum bei Einreise beantragt werden. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, das Einreisevisum vorab im Sri Lanka Electronic Travel Authorization System (ETA) zu beantragen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass es für das Visum bei Einreise nur eingeschränkte Kapazitäten am Flughafen zur Verfügung stehen und es zu längeren Wartezeiten kommen kann. Bitte beantragen Sie daher das Einreisevisum vorab im Sri Lanka Electronic Travel Authorization System (ETA).

Längerfristige Aufenthalte

Die Ausstellung eines längerfristigen Visums ist nur durch eine sri-lankische Auslandsvertretung möglich.

Wenden Sie sich bitte an die zuständige sri-lankische Auslandsvertretung oder informieren Sie sich online.

Bitte wenden Sie sich auch bei technischen Problemen bei der Beantragung eines E-Visums an die zuständige Behörde.

    Einfuhrbestimmungen

    Die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung ist für Touristen nicht erlaubt. Die Mitnahme von Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, aber ab einem Wert von 15.000 USD deklarationspflichtig. Fremdwährung kann bis zu einem Wert von 10.000 USD ausgeführt werden, wenn sie bei der Einreise deklariert wurde.

    Tabakwaren dürfen nicht eingeführt werden.

    Die Ein- und Ausfuhr von Artikeln, die aus geschützten Tier- und Pflanzenarten hergestellt werden, ist – wie nahezu überall auf der Welt - untersagt. Die Ausfuhr von Antiquitäten (in der Regel Gegenstände, die älter als 50 Jahre sind) bedarf der behördlichen Genehmigung.

    Die Ein- und Ausfuhr von Waffen und Drogen sind streng untersagt.

    Informationen zu den Einfuhrbestimmungen bieten die Webseiten des Bandaranaike-Flughafens und des sri-lankischen Zolls.

    Auszug von der Website des Bundesministerium für Eurpäische und internationale Angelegenheiten. (Stand 11.03.2025)

    Für aktuelle Informationen, klicken Sie bitte hier.

    Einreise & Ausreise

    • Visumpflicht: Ja
    • Visum erhältlich: Nähere Informationen zu Visafragen sind hier abrufbar. Für bestimmte Reisezwecke können E-Visa auf der einzig autorisierten Webseite des "Department of Immigration and Emigration" beantragt werden. Visa können für bestimmte Reisezwecke auch an der Grenze erteilt werden. In Zweifelsfällen sollten sich Reisende nach Sri Lanka vor Reiseantritt direkt an die zuständige Botschaft in Wien wenden, diese kann Auskunft zu Visafragen erteilen.
    • Reisedokumente: Reisepass
    • Passgültigkeit: Mindestens 6 Monate bei Einreise
    • Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
    • Sonstiges: Visa für Touristen können im Land nicht in Aufenthaltstitel (z.B. für Hilfsorganisationen, Studenten etc.) umgewandelt werden. Ein Aufenthalt über die Gültigkeit des Visums hinaus kann neben Geldstrafen auch Haft und Abschiebung zur Folge haben.
    • Diebstahl/Verlust des Reisedokuments: Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder gefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.

    Einfuhr & Ausfuhr

    • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge des Bundes.
    • Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen und verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    • Informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde Ihres Reiselandes über besondere rechtliche Bestimmungen.
    • Befolgen Sie strikt die Anweisungen des Sicherheitspersonals.
    • Es wird empfohlen, eine Kopie des Passes/Personalausweises (Ausdruck oder Mobiltelefon) mit sich zuführen oder eine digitale Kopie in der App "Digitales Amt / ID Austria" zu hinterlegen, da die lokale Polizei bei Verlust- oder Diebstahlsanzeigen oft die Pass-/Personalausweisnummer verlangt.

    Bitte beachten Sie, dass das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.

    Auszug von der Website des Eidgenössischem Department für auswärtige Angelegenheiten EDA. (Stand 11.03.2025)

    Für aktuelle Informationen, klicken Sie bitte hier.

    Visa

    Informationen über Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen in der Schweiz, Verfahren zur Einreichung eines Einreisevisumantrags, Visumantragsformular und Kosten

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