Sri Lanka
Über Sri Lanka
Sri Lanka liegt im wunderschönen Indischen Ozean und ist eine Insel nicht weit von Indien, die Ihnen eine Vielzahl von Erlebnissen bietet und Ihnen an jeder Ecke den Atem rauben wird. Sie bietet von türkisfarbenen Stränden, smaragdgrünen Regenwäldern, üppigen Teeplantagen, Wasserfällen, einer lebendigen Kultur, Luxushotels bis hin zu Wassersportarten und vielem mehr.
Sri Lanka hat alles, was Sie für einen unvergesslichen Urlaub auf einer tropischen Insel brauchen.
Ein Überblick
Amtssprache
Singhalesisch und Tamil
Hauptstadt
Colombo
Einwohnerzahl
ca. 20,4 Millionen
Größe
430 km vom Norden bis in den Süden
225 km vom Osten in den Westen
1.340 km Küstenlinie
65.525 qkm -Entspricht ca. der größe von Bayern (70.550 qkm)
Religion
Buddhismus
Währung
Sri Lanka Rupie (LKR)
Wechselkurs (Stand 06.07.2023)
1 € = 334,7 LKR
100 LKR = 0,299 €
1 CHF = 343.28 LKR
100 LKR = 0,291 CHF
Visumgebühren
Online Visum: 50 Dollar (30 Tage)
„On Arrival“(am Flughafen): 60 Dollar (30 Tage)
Reiseinformationen
Wetter
Allgemeine Reiseinformationen
Sri Lanka
Auszug von der Website des Auswärtigen Amtes. (Stand 20.02.2023)
Für aktuelle Informationen, klicken Sie bitte hier.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Visum
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das entweder vor der Einreise online über das Electronic Travel Authorization (ETA) - Portal der Einwanderungsbehörde oder bei Einreise ("on arrival") beantragt werden kann.
Touristenvisa werden entweder für eine Dauer von 30 Tagen und für zwei Einreisen oder für 180 Tage und eine Einreise ausgestellt. Verlängerungen von Touristenvisa sind möglich, aber äußerst zeitaufwändig. Eine frühzeitige Aufnahme per E-Mail mit dem Department of Immigration and Emigration, 45 Ananda Kumaraswamy Mawatha, Colombo 8, wird dringend empfohlen.
Visum vor der Einreise
Das erforderliche Visum sollte dringend vor Einreise online im Sri Lanka Electronic Travel Authorization System (ETA) beantragt werden, s. Visum bei Einreise. Bei der Beantragung im Online-Verfahren achten Sie bitte unbedingt darauf,
- dass Sie ausschließlich die offizielle Webseite ETA nutzen, um gegebenenfalls Vermittlungsgebühren zu vermeiden,
- dass alle Angaben korrekt sind. Die sri-lankischen Behörden bestehen auch bei kleinen Fehlern (z. B. Zahlendreher oder versehentliche Eintragung des Buchstaben "O" anstatt der Zahl "0" in der Passnummer) auf der Ausstellung eines neuen Visums am Flughafen.
- Bitte achten Sie zudem darauf, bei der Visumbeantragung unbedingt den richtigen Reisezweck anzugeben. Reisende, die ihr Visum für einen nicht genannten Reisezweck missbrauchen (z. B. geschäftliche Aktivitäten oder Teilnahme an Konferenzen mit einem Touristenvisum) riskieren, verhaftet und deportiert zu werden.
Visum bei Einreise ("on arrival")
Das Visum kann auch am Flughafen als Visa on arrival beantragt werden.
- Bitte beachten Sie jedoch, dass hierfür nur eingeschränkte Kapazitäten am Flughafen zur Verfügung stehen und mit langen Wartezeiten zu rechnen ist. Um diese zu vermeiden, wird empfohlen, das Einreisevisum vorab im Sri Lanka Electronic Travel Authorization System (ETA) zu beantragen.
Längerfristige Aufenthalte
Die Ausstellung eines längerfristigen Visums ist nur durch eine sri-lankische Auslandsvertretung möglich. Für detaillierte Informationen zur Beantragung eines Visums, sowie bei technischen Problemen bei der Beantragung einer ETA wenden Sie sich bitte an die zuständige sri-lankische Auslandsvertretung oder konsultieren Sie die o.g. Webseite.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung ist für Touristen nur bis zu einem Betrag von 200 LKR erlaubt. Die Mitnahme von Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, aber ab einem Wert von 10.000 USD deklarationspflichtig. Fremdwährung kann bis zu einem Wert von 5.000 USD ausgeführt werden, wenn sie bei der Einreise deklariert wurde.
Tabakwaren dürfen nicht eingeführt werden.
Die Ein- und Ausfuhr von Artikeln, die aus geschützten Tier- und Pflanzenarten hergestellt werden, ist - wie nahezu überall auf der Welt - untersagt. Die Ausfuhr von Antiquitäten (in der Regel Gegenstände, die älter als 50 Jahre sind) bedarf der behördlichen Genehmigung.
Die Einfuhr und Ausfuhr von Waffen und Drogen ist streng untersagt.
Informationen zu den Einfuhrbestimmungen bieten die Webseiten des Bandaranaike-Flughafens und des sri-lankischen Zolls.
Auszug von der Website des Bundesministerium für Eurpäische und internationale Angelegenheiten. (Stand 20.02.2023)
Für aktuelle Informationen, klicken Sie bitte hier.
Einreise & Ausreise
- Visumpflicht: Ja
- Visum erhältlich: Nähere Informationen zu Visafragen sind hier abrufbar. Visa können für bestimmte Reisezwecke auch an der Grenze erteilt werden. In Zweifelsfällen sollten sich Reisende nach Sri Lanka vor Reiseantritt direkt an die zuständige Botschaft in Wien wenden, diese kann Auskunft zu Visafragen erteilen.
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Mindestens 6 Monate bei Einreise
- Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
- Minderjährige: Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters verreisen, wird - zusätzlich zum eigenen Reisepass - empfohlen, auch eine Einverständniserklärung zur Reise mitzugeben. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ.
- Sonstiges: Visa für Touristen können im Land nicht in Aufenthaltstitel (z.B. für Hilfsorganisationen, Studenten etc.) umgewandelt werden.
Ein Aufenthalt über die Gültigkeit des Visums hinaus kann neben Geldstrafen auch Haft und Abschiebung zur Folge haben.
Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder aufgefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.
Einfuhr & Ausfuhr
Die Einfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 20.000 LKR, die Mitnahme von Fremdwährung unbegrenzt erlaubt, aber ab umgerechnet 10.000 USD deklarationspflichtig, wenn das Geld wieder ausgeführt werden soll, ansonsten ab dem Gegenwert von 15.000 USD.
Es empfiehlt sich die Mitnahme von Euro oder US-Dollar in bar, Bankomat- bzw. Kreditkarten oder Travellerschecks. Pakistanische und indische Währung wird nicht zum Umtausch angenommen. Geldwechsel ist nur bei autorisierten Stellen, Banken und Hotels, die den Umtausch bestätigen, erlaubt.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Die Einfuhr von Tabakwaren, von pornographischem Material sowie von Gegenständen, die religiöse Gefühle verletzen, ist verboten.
Die Ausfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 20.000 LKR, die Mitnahme von Fremdwährung bis zum bei der Einreise deklarierten Betrag erlaubt. Das Reisegepäck muss vollständig wieder ausgeführt werden.
Die Ausfuhr von Antiquitäten (Gegenstände, die älter als 50 Jahre alt sind), Muscheln, Korallen, jeglicher Art von Pflanzen und Tieren ist untersagt.
Nähere Auskünfte finden Sie auch im Travel Centre der IATA. Die angeführten Mengen und Beträge sind unverbindliche Richtangaben, rechtsverbindliche Informationen kann nur die Vertretungsbehörde dieses Landes erteilen.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Auszug von der Website des Eidgenössischem Department für auswärtige Angelegenheiten EDA. (Stand 20.02.2023)
Für aktuelle Informationen, klicken Sie bitte hier.
Visa
Für die Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln, grundsätzlich wird zwischen Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern und Drittstaatsangehörigen unterschieden. Zuständig ist das Staatssekretariat für Migration (SEM).
SEM
Seit dem Inkrafttreten des Assoziierungsabkommens zu Schengen und Dublin zwischen der Schweiz und der EU (12. Dezember 2008) können die Vertretungen im Ausland je nach Aufenthaltsdauer und Reisezweck nachfolgende Kategorien von Visum erteilen. Bitte wählen Sie die Rubrik, welche für Sie zutrifft.
Schengen-Visum für einen Aufenthalt bis maximal 90 Tage
Betrifft Personen, welche in die Schweiz einreisen und sich in der Schweiz bis maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen aufhalten möchten: z.B. Reisende für touristische Aufenthalte, Besuche, kurzfristige Sprachaufenthalte, Teilnahme an Konferenzen oder sportlichen/kulturellen Veranstaltungen, usw.
Nationales Visum für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen
Betrifft Personen, welche in die Schweiz einreisen und sich in der Schweiz mehr als 90 Tage aufhalten möchten. Für die Erteilung dieses Visums ist die Bewilligung des kantonalen Migrationsamts erforderlich, das für den in der Schweiz angestrebten Aufenthaltsort zuständig ist. z.B. Studium in der Schweiz, Familiennachzug, Eheschliessung mit Wohnsitznahme, usw.
Flughafentransitvisum
Betrifft nur Staatsangehörige von bestimmten Ländern; diese brauchen ein Flughafentransitvisum, auch wenn sie den internationalen Flughafentransitraum nicht verlassen und nicht in den Schengen-Raum einreisen.
Arbeit / Arbeitsbewilligungen
Betrifft den Arbeitsantritt einer ausländischen Arbeitskraft bei einem Arbeitgeber in der Schweiz. Ein Visum wird erst erteilt, wenn die notwendige Bewilligung von der zuständigen kantonalen Behörde vorhanden ist.
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